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   OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1994 - 4 K 7/92   

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OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1994 - 4 K 7/92 (https://dejure.org/1994,11410)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.05.1994 - 4 K 7/92 (https://dejure.org/1994,11410)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Mai 1994 - 4 K 7/92 (https://dejure.org/1994,11410)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begründung; Ermessensentscheidung; Heilung; Gefahr; Akute Gefahr; Gefahrenverdacht; Besorgnispotential

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1994 - 4 K 7/92
    Der vom Bundesverfassungsgericht zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG zunächst im Kalkar-Urteil formulierte Begriff der bestmöglichen Gefahrenabwehr und Risikovorsorge (BVerwGE 49, 89, 143; 53, 30, 58 f.), den das Bundesverwaltungsgericht später im Wyhl-Urteil in prinzipieller Gleichsetzung beider Aufgabenbereiche zu einem einheitlichen Vorsorgebegriff weiterentwickelt hat (BVerwGE 72, 300, 315), ist auch auf den Bereich der staatlichen Aufsicht nach den §§ 17, 19 AtG zu übertragen.

    Danach müssen auch solche Schadensmöglichkeiten in Betracht gezogen werden, die sich nur deshalb nicht ausschließen lassen, weil nach dem derzeitigen Wissensstand bestimmte Ursachenzusammenhänge weder bejaht noch verneint werden können und daher insoweit noch keine Gefahr, sondern nur ein Gefahrenverdacht oder ein "Besorgnispotential" besteht (BVerwGE 72, 300, 315).

    Dies stellt sich im übrigen für die Klägerin eher als Vor- denn als Nachteil dar; denn der unbestimmte Rechtsbegriff der Gefahr unterliegt im Atomrecht durch die Verantwortung der Behörde für die Risikobewertung und -ermittlung ihrem gerichtlich nur begrenzt nachprüfbaren Beurteilungspielraum (vgl. BVerwGE 72, 300, 316 f.), während die Frage der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme der vollständigen Kontrolle durch die Gerichte zugänglich ist.

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1994 - 4 K 7/92
    Die betroffenen Grundrechte Dritter in diesem Bereich und die in ständiger Rechtsprechung aus bestimmten Grundrechtsverbürgungen abgeleiteten staatlichen Schutzpflichten (seit BVerfGE 39, 1, 42 st. Rspr., vgl. für das Atomrecht insbesondere BVerfGE 49, 89, 142; 53, 30, 58) sprechen vielmehr dafür, bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen eine Pflicht der Behörde zum Einschreiten anzunehmen.
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1994 - 4 K 7/92
    Die betroffenen Grundrechte Dritter in diesem Bereich und die in ständiger Rechtsprechung aus bestimmten Grundrechtsverbürgungen abgeleiteten staatlichen Schutzpflichten (seit BVerfGE 39, 1, 42 st. Rspr., vgl. für das Atomrecht insbesondere BVerfGE 49, 89, 142; 53, 30, 58) sprechen vielmehr dafür, bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen eine Pflicht der Behörde zum Einschreiten anzunehmen.
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1994 - 4 K 7/92
    Die betroffenen Grundrechte Dritter in diesem Bereich und die in ständiger Rechtsprechung aus bestimmten Grundrechtsverbürgungen abgeleiteten staatlichen Schutzpflichten (seit BVerfGE 39, 1, 42 st. Rspr., vgl. für das Atomrecht insbesondere BVerfGE 49, 89, 142; 53, 30, 58) sprechen vielmehr dafür, bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen eine Pflicht der Behörde zum Einschreiten anzunehmen.
  • BVerwG, 04.08.1975 - VI C 30.72

    Vollständige Personalakten - Bewerbung - Recht auf Einsichtnahme

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1994 - 4 K 7/92
    Der vom Bundesverfassungsgericht zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG zunächst im Kalkar-Urteil formulierte Begriff der bestmöglichen Gefahrenabwehr und Risikovorsorge (BVerwGE 49, 89, 143; 53, 30, 58 f.), den das Bundesverwaltungsgericht später im Wyhl-Urteil in prinzipieller Gleichsetzung beider Aufgabenbereiche zu einem einheitlichen Vorsorgebegriff weiterentwickelt hat (BVerwGE 72, 300, 315), ist auch auf den Bereich der staatlichen Aufsicht nach den §§ 17, 19 AtG zu übertragen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.06.1991 - 4 L 51/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1994 - 4 K 7/92
    Läßt die Begründung keine konkrete Abwägung der für und gegen die Maßnahme sprechenden Gründe erkennen, muß angenommen werden, daß eine Interessenabwägung nicht stattgefunden hat (Senat, Urt. v. 25.06.1991 - 4 L 51/91 - NVwZ 1992/70, 71; Urt. v. 09.03.1993 - 4 L 229/92 -).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.02.1989 - 7 A 108/88
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1994 - 4 K 7/92
    Sicherlich ist, wie bereits das OVG Lüneburg in seiner Entscheidung vom 16. Februar 1989 (NVwZ 1989/1180, 1181) hervorgehoben hat, das atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren durch zahlreiche schriftliche und mündliche Sachkontakte zwischen der Behörde und den eingeschalteten Sachverständigen einerseits sowie dem Anlagenbetreiber andererseits geprägt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1980 - 7 A 536/78
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1994 - 4 K 7/92
    Für die Begründung einer Ordnungsverfügung sind aber entsprechend den Anforderungen der gesetzlichen Formvorschrift zumindest Erwägungen zu den wesentlichen und im Einzelfall bedeutsamen Eingriffsvoraussetzungen zu verlangen (vgl. OVG Münster, BauR 1981, S. 363).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.11.1999 - 4 K 26/95

    Einstweilige Stilllegung und Widerruf der Betriebsgenehmigung eines

    Dies sei in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Wyhl-Urteil vom 29.12.1985) aber auch in der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 27.05.1994, 4 K 7/92 - Brunsbüttel) anerkannt.

    Der Senat vertritt hierzu den Standpunkt, daß der vom Bundesverfassungsgericht zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG zunächst im Kalkar-Urteil entwickelte Begriff der bestmöglichen Gefahrenabwehr und Risikovorsorge (BVerfGE 49, 89, 143), den das Bundesverwaltungsgericht später im Wyhl-Urteil in prinzipieller Gleichsetzung beider Aufgabenbereiche zu einem einheitlichen Vorsorgebegriff weiterentwickelt hat (BVerwGE 72, 300, 315), auch auf den Bereich der staatlichen Aufsicht nach den §§ 17 und 19 AtG zu übertragen ist (Senat, Urteil vom 27.05.1994, 4 K 7/92 - Brunsbüttel).

    Bei der damit relevanten Risikoermittlung und Risikobewertung besteht nach der Rechtsprechung des Senats eine Einschätzungsprärogative der Exekutive, die gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (Senat, Urteil vom 27.05.1994, 4 K 7/92, UA Seite 26; so auch Hess. VGH, Urteil vom 25.03.1997, 14 A 3083/89; differenzierend: Sellner, in: Festschrift für Sendler, Seite 352 f.; ablehnend: Hartung, Die Atomaufsicht, Seite 206 ff. und Conrad, UPR 1999, 336).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2013 - 1 L 86/12

    Rückabwicklung von Subventionsverhältnissen; Zeitablauf

    Lässt die Begründung keine konkrete Abwägung der für und gegen die Maßnahme sprechenden Gründe erkennen, muss angenommen werden, dass eine Interessenabwägung nicht stattgefunden hat (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. Mai 1994 - 4 K 7/92 -, juris) .
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